Anlage 6 AnzV
(zu § 10a Nr. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 1 AnzV) NTLSI
Anlage 6 AnzV
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1735 — 1736)
Anlage 6 AnzV
1. Angaben zur Person
Anlage 6 AnzV
2. Art der Anzeige
Anlage 6 AnzV
3. Angaben zur Tätigkeit (Unternehmen im Geltungsbereich des KWG; ohne anzuzeigende Nebentätigkeit oder anzuzeigende weitere Tätigkeit)
Anlage 6 AnzV
(ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)
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4. Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen
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5. Angaben zur Berechnung der höchstens zulässigen Anzahl an Mandaten (Angabe von weiteren Mandaten bei Unternehmen, die nicht dem KWG unterliegen; Mandate, die als ein Mandat gelten; Mandate, die nicht zu berücksichtigen sind; ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)
Anlage 6 AnzV
6. Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)